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Glossar: Erwachsenentherapie

GLOSSAR

WAS IST EIGENTLICH ERWACHSENENTHERAPIE?



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Erwachsene können auch kieferorthopädisch behandelt werden. Bei ihnen ist das Wachstum zwar in der Regel abgeschlossen (ca.mit dem 21.ten Lebensjahr), aber eine Therapie zu einem gesunden, schönen Lächeln kann auch bis ins hohe Alter vollzogen werden.

Natürlich sind wir, als kieferorthopädische Therapeuten in unserer Therapieplanung an gewisse Grenzen gebunden. So muss man jeden Patienten kritisch analysieren und die Therapiemöglichkeiten klar definieren. Es gibt wenige Indikationen, bei denen in Deutschland auch bei gesetzlich Versicherten eine Therapie in ihren Grundzügen von den Krankenkassen übernommen wird. Diese Therapien dienen der Beseitigung schwerwiegender skelettaler Dysgnathien (also starke knochenbedingte Abweichungen), die nur mithilfe einer kombiniert kieferorthopädisch/kieferchirurgisch durchgeführten Operation behandelt werden können.

Wenn also z.B. ihr Unterkiefer vor dem Oberkiefer steht, oder ihr Unterkiefer viel weiter hinter dem Oberkiefer liegt, oder sie einen komplett „schiefen“ Mund haben, werden Sie in Deutschland von unserem Gesundheitssystem außerordentlich unterstützt. Nehmen Sie diese Möglichkeit bitte auch in Anspruch. Sie sollten mit solch schweren Anomalien (also Abweichungen von der „Norm“) nicht zu lange warten, weil Sie ihren gesamten Organismus beeinflussen können. Ihre Verdauung, Ihre Muskulatur, Ihre Gelenke, Ihr psychisches Wohlbefinden können durch diese gravierenden Fehlstellungen der Kiefer beeinflusst werden.

Suchen Sie deshalb bitte den Rat einer Fachfrau/eines Fachmannes: dem Kieferorthopäden. Sollten Sie aber nur mit dem Aussehen einzelner Zähne, also weniger schweren Dysgnathien unzufrieden sein, so können wir als Kieferorthopäden trotzdem helfen. Wenn Sie nicht privatversichert sind, wird Ihnen leider aber nichts von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Es handelt sich bei diesen Fehlstellungen der Zähne dann streng genommen um reine ästhetische Probleme, die mithilfe der Orthdontie (siehe auch Orthodontie) behoben werden können.

Hier ist ein persönliches Beratungsgespräch unabdingbar. Dieses Beratungsgespräch übernimmt auch wiederum Ihre Krankenversicherung (gesetzlich wie privat). Scheuen Sie sich also nicht: das deutsche Gesundheitssystem hilft Ihnen auch hier!

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